Deutsches Ärzteblatt 22.04.2009 Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat kritisiert, dass Krankenkassen immer öfter Einblick in Patientendaten nehmen wollen. „Wir wissen, dass das teilweise überhand nimmt“, ...
Jeder Patient hat das Recht, jederzeit Einblick in seine Krankenakte zu nehmen, die der Arzt aufgrund seiner Dokumentationspflicht angelegt hat. Er darf eine Person seines Vertrauens durch eine schriftliche Vollmacht mit dieser Einsichtnahme beauftragen und Kopien oder Abschriften der Krankengeschichte verlangen...
Die ausführlichste Aufzeichnung nützt wenig, wenn sie Ihnen vorenthalten wird. Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Patienten müssen Einsicht in die Krankenunterlagen erhalten.
Aber: Die Krankenakten sind nicht Ihr Eigentum. Sie dürfen sie daher nicht mit nach Hause nehmen. Sie haben aber einen Anspruch auf Kopien...
Jeder Patient hat ein Recht auf Einsicht in diese Dokumentation, ohne daß er ein besonderes Interesse erklären muß. Das Einsichtsrecht erstreckt sich nach der Rechtsprechung und dem ärztlichen Berufsrecht nicht auf den Teil der Dokumentation, der subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthält. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Auffassung vertreten, daß...
Merkblatt Einsichtsrechte in Patientenunterlagen: Welche Behandlungsunterlagen darf der Patient sehen? Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in seine Patientendokumentation, ohne dass er ein besonderes Interesse erklären oder nachweisen muss. Damit kann er die für sich relevanten Gesundheitsdaten, insbesondere die ärztlichen Befunde, erfahren. Der Patient kann sein Einsichtsrecht auch wahrnehmen, indem er einen Arzt oder eine sonstige Person seines Vertrauens mit der Einsicht beauftragt...
Mehr Transparenz bei Behörden: Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) in Kraft getreten. Damit erhält jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu gehören neben den Bundesministerien unter anderem auch für chronisch Kranke wichtige Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die bundesunmittelbaren Krankenkassen...
Ärzte sind im Rahmen einer Behandlung von Patienten verpflichtet, die dafür wichtigen Befunde, Behandlungen und Beobachtungen aufzuzeichnen und diese Dokumentation mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss so eindeutig und aussagekräftig sein, dass sie für den behandelnden Arzt selbst als Rechenschaft über Diagnose und Therapie dienen kann und auch für mit- und weiterbehandelnde Ärzte als Informationsquelle aussagekräftig ist...
Als Patient haben Sie grundsätzlich das Recht, ohne das Sie ein besonderes Interesse erklären oder nachweisen müssen, Einsicht in Ihre Krankenunterlagen zu erhalten. Die Original-Unterlagen sind jedoch Eigentum des Arztes und daher zum Verbleib bei ihm bestimmt. Für den Patienten besteht aber ein Einsichtsrecht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen und das Recht auf Herstellung und Überlassung von Kopien. Die Kosten für die Kopien der Unterlagen muss der Patient allerdings selber tragen. Da Kopien von Röntgenbildern sehr aufwändig und teuer sind, empfiehlt es sich, um eine leihweise Überlassung gegen Quittung zu bitten...
4-seitige PDF-Datei. Sie haben als PatientIn das Recht, Ihre Patientenunterlagen jederzeit
- auch ohne Angaben von Gründen - einzusehen, soweit sie objektive
Befunde und Aufzeichnungen über konkrete Behandlungsmaßnahmen
enthalten. Dieses Recht ist durch Gesetze, Rechtsprechung und
ärztliches Berufsrecht seit vielen Jahren gesichert...
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Patient ein Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen hat. Dieses Recht steht auch den Erben verstorbener Patienten zu, sofern Sie ein eigenes Interesse an der Einsicht in die Unterlagen haben...
PDF-Datei. Einsichtsrecht der Erben in Behandlungsunterlagen. Ein Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen hat primär nur der Patient selbst. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes...
Viele Patienten kennen diese Situation: am Tag der Entlassung aus dem
Krankenhaus erhalten sie einen sorgfältig zugeklebtes Briefkuvert mit der Bitte,
dieses dem weiterbehandelnden Arzt zu überbringen. Jede Neugier unterdrückend
kommen sie diesem Auftrag nach - ohne zu erfahren, was die Krankenhausärzte
über sie mitzuteilen haben. Dabei besteht doch ein Recht auf Einsicht in die
Krankenunterlagen... 2 seitiges PDF-Dokument.
Recht auf Auskunft und Einsicht in die Krankenunterlagen. Als Patient haben Sie das Recht, Einsicht in Ihre Krankenunterlagen zu nehmen. Ihr Arzt ist verpflichtet, Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen. Soweit vertragliche Beziehungen zwischen Arzt und Patient bestehen, ergibt sich das Einsichtsrecht als vertragliches Nebenrecht...
3-seitige PDF-Datei. Das Einsichtsrecht des Patienten in die Krankenunterlagen ist
Thema dieses Beitrags. Doch ebenso häufig wie der Patient begehrt die Krankenkasse einen
Einblick in die Patientenunterlagen. Wenn die Krankenkasse Einsicht in die Patientenakte nehmen will...
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Synonyme im weiteren Sinne: Recht zur Einsicht der Krankenakte; Recht zur Ansicht der Patientenunterlagen; Krankenakte einsehen; Behandlungsunterlagen anschauen; Ansehen der Patientenakte;
Seite zuletzt geändert am: 16.07.2010, Seite erstellt am: 17.07.2004 |